PRAXIS FÜR LOGOPÄDIE
Wir freuen uns, Sie auf der Website der Praxis Mundwerk-Logopädie & Lerntherapie begrüßen zu dürfen.
Unsere Praxisstandorte in Wernigerode und Quedlinburg sind der kompetente Ansprechpartner für die Beratung und Therapie in den Bereichen Sprache, Schriftsprache, Sprechen, Schlucken und Stimme.
Kinder & Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche bieten wir verschiedene Therapien an, um Sprachentwicklungs- oder Aussprachestörungen zu behandeln. Mit Hilfe integrativer Lerntherapien wirken wir einer Lese-Rechtschreib-Schwäche entgegen, damit Kinder und Jugendliche im Leben voll durchstarten können.
Erwachsene
Bei Störungen der Sprache, Stimme, Sprechbewegungen oder auch bei Schluckstörungen aufgrund des Alters oder einer Erkrankung bieten wir Ihnen verschiedene Therapien zur Prophylaxe und Symptomlinderung an. Facialislähmungen, CI und Trachealkanülenmanagement gehören ebenso zum Tätigkeitsfeld.
Zusätzliche Angebote
Neben dem Spektrum der klassischen Logopädie bieten wir noch zusätzliche Leistungen an, wie z. B. Motodiagnostik und -therapie, sensorische Integrationstherapie und Präventivangebote für Kitas und Schulen. Darüber hinaus führen wir Workshops und Schulungen für Pflegekräfte, Erzieher, Lehrer und Angehörige von Patienten durch.
Der Weg zur Therapie
1. Schritt
Besteht bei Ihnen ein logopädischer Behandlungsbedarf, müssen Sie zunächst einen Beratungstermin bei Ihrem behandelnden Arzt vereinbaren. Stellt der Arzt eine Therapienotwendigkeit fest, bekommen Sie eine Überweisung in Form einer Heilmittelverordnung für Logopädie. Zuweisende Ärztinnen und Ärzte können sein: Allgemeinmediziner, Neurologen, Kinderärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Zahnärzte, Kieferorthopäden, etc.
2. Schritt
In unserer Praxis erhalten Sie einen ersten Termin. Sie können uns telefonisch oder per Mail kontaktieren. Gerne können Sie auch persönlich zur Terminvereinbarung zu uns kommen. Bei Patienten, welche aus physischen, ärztlich begründeten Fällen nicht in der Praxis behandelt werden können, sind selbstverständlich Hausbesuche möglich!
3. Schritt
Beim ersten Termin wird ein Aufnahmegespräch geführt. Im Anschluss erfolgt eine Befunderhebung. Nach gemeinsamer Zielsetzung wird die Therapie begonnen. In der Regel beträgt die Therapiedauer 45 Minuten mit einer Frequenz von ein- bis zweimal pro Woche.
Behandlungskosten
Bei Patienten bis zum 18. Lebensjahr kommen die gesetzlichen Krankenkassen komplett für die Behandlungskosten auf. Ab dem 18. Lebensjahr besteht die Zuzahlungspflicht. Die Zuzahlung ergibt sich pauschal aus 10.- € Rezeptgebühr sowie zusätzlich 10 % des Rezeptwertes.