LOGOPÄDIE
Die Logopädie ist die Heilkunde von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen und beschäftigt sich mit deren Vorbeugung, Beratung, Diagnostik und Therapie. Aber auch Erkrankungen der Sprech- und Stimmorgane werden behandelt.
Der Weg zur Therapie
1. Schritt
Besteht bei Ihnen ein logopädischer Behandlungsbedarf, müssen Sie zunächst einen Beratungstermin bei Ihrem behandelnden Arzt vereinbaren. Stellt der Arzt eine Therapienotwendigkeit fest, bekommen Sie eine Überweisung in Form einer Heilmittelverordnung für Logopädie. Zuweisende Ärztinnen und Ärzte können sein: Allgemeinmediziner, Neurologen, Kinderärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Zahnärzte, Kieferorthopäden, etc.
2. Schritt
In unserer Praxis erhalten Sie einen ersten Termin. Sie können uns telefonisch oder per Mail kontaktieren. Gerne können Sie auch persönlich zur Terminvereinbarung zu uns kommen. Bei Patienten, welche aus physischen, ärztlich begründeten Fällen nicht in der Praxis behandelt werden können, sind selbstverständlich Hausbesuche möglich!
3. Schritt
Beim ersten Termin wird ein Aufnahmegespräch geführt. Im Anschluss erfolgt eine Befunderhebung. Nach gemeinsamer Zielsetzung wird die Therapie begonnen. In der Regel beträgt die Therapiedauer 45 Minuten mit einer Frequenz von ein- bis zweimal pro Woche.
Wichtige Informationen
Wer verordnet ein Rezept?
Ob eine logopädische Therapie notwendig ist, entscheidet der Arzt. Folgende Ärzte können bei Bedarf ein Rezept ausstellen:
- Hausärzte
- Kinderärzte
- Neurologen
- Zahnärzte
- HNO-Ärzte
- Phoniater
- Psychiater
- Kieferorthopäden
Was sollte ich beachten?
Innerhalb von 28 Tagen nach Rezeptausstellung muss die Therapie beginnen, ansonsten verfällt die Gültigkeit der Verordnung.
Behandlungskosten
Bei Patienten bis zum 18. Lebensjahr kommen die gesetzlichen Krankenkassen komplett für die Behandlungskosten auf. Ab dem 18. Lebensjahr besteht die Zuzahlungspflicht. Die Zuzahlung ergibt sich pauschal aus 10.- € Rezeptgebühr sowie zusätzlich 10 % des Rezeptwertes.